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BRANCHEN · HEALTHCARE SUPPLY CHAIN

Kritisch ist nicht das Bett. Kritisch ist der Nachschub.

Der Gesetzgeber benennt das Vertriebslogistiksystem und die Blutspendensteuerung als eigene kritische Anlagen. Und der Annex-11-Entwurf macht aus „validiert, also nicht patchbar“ eine Pflicht zur Isolation. Beides ist Architekturarbeit — wir bauen sie entlang Ihrer Qualifizierung, nicht gegen sie.
NIS2 · zwei Stufen GMP Annex 11 · Entwurf 2025 Keine Agenten auf validierten Systemen

Nicht das Krankenhausbett steht im Gesetz, sondern die Lieferkette

Die BSI-Kritisverordnung führt in Anhang 5 das Vertriebslogistiksystem für verschreibungspflichtige Arzneimittel und das Blut- oder Plasmaspendensteuerungssystem als eigene kritische Anlagen. Nicht das Gebäude, nicht die Halle — die Software, die den Nachschub steuert. Wer dort ausfällt, fällt für alle aus, die von ihm beliefert werden.

Die dokumentierten Vorfälle bestätigen die Systematik. NotPetya legte 2017 bei einem der größten Pharmahersteller die Wirkstoffproduktion lahm. 2024 flossen bei einem amerikanischen Pharmagroßhändler Daten mehrerer Hersteller ab. Im selben Jahr traf Ransomware einen Laborverbund in London, in dessen Folge über 800 Operationen abgesagt wurden. Im Oktober 2024 verschlüsselte ein Angriff die Systeme eines deutschen Pharmagroßhändlers und störte die Belieferung. In keinem dieser Fälle war das Krankenhaus das Ziel, und in jedem hat es das Krankenhaus getroffen.

Was wir vorfinden

In der pharmazeutischen Entwicklung trifft man auf hohe Standards. Dort wird sauber dokumentiert, geprüft und freigegeben, weil das Umfeld es seit Jahrzehnten erzwingt. Wer dieser Branche pauschal Nachlässigkeit unterstellt, hat sie nicht gesehen.

Das Gefälle beginnt dahinter. Je weiter man sich von der Entwicklung entfernt — in die Distribution, in kleinere Produktionsbetriebe, zu Zulieferern und Geräteherstellern —, desto seltener findet sich jemand, der das Thema hauptberuflich verantwortet. Kleinere Häuser haben keine echten Administratoren, sondern jemanden, der es nebenher mitmacht. Die Aufmerksamkeit liegt beim Produkt, und das ist nachvollziehbar: Das Produkt ist zugelassen, geprüft und haftungsbewehrt. Die Infrastruktur darunter ist keine Position im Zulassungsdossier.

Was daraus folgt, sieht überall gleich aus. Validierte Systeme laufen auf Betriebsständen ohne Hersteller-Support und sind trotzdem aus dem Büronetzwerk erreichbar, weil irgendwann jemand eine Auswertung brauchte. Gerätesoftware ist an eine vom Hersteller vorgegebene Betriebsumgebung gebunden, die niemand anfassen darf. Fernwartung durch den Gerätehersteller liegt als Dauerzugang an, begründet mit dem validierten Zustand. Und die Distributionsseite hängt an SAP, an EDI zu Großhändlern und Apotheken und an der Serialisierungsanbindung — fällt die aus, darf am Ende der Kette nicht mehr abgegeben werden.

„Validiert, also dürfen wir nicht patchen“ — das war die Antwort. Sie wird gerade zur Auflage.

Diese Antwort bekommt man in dieser Branche seit zwanzig Jahren, und sie war nie ganz falsch. Der Konsultationsentwurf zu Annex 11 der EU-GMP-Leitlinien vom 7. Juli 2025 zieht daraus erstmals die Konsequenz und schreibt sie auf.

Abschnitt 15.12 des Entwurfs hält fest, dass Anwendungen auf Betriebssystemen und Plattformen, die vom Hersteller nicht mehr unterstützt werden und für die keine Sicherheitsaktualisierungen mehr erscheinen, hochgradig verwundbar sind und von Netzwerken und dem Internet isoliert werden sollen. Abschnitt 15.14 sagt dasselbe für Systeme, die kritische Aktualisierungen nicht zeitnah erhalten, und benennt sie ausdrücklich als erhebliches Risiko für die Datenintegrität. Abschnitt 15.11 verlangt, die Validierung auf einer aktualisierten Plattform rechtzeitig vor dem Supportende zu planen und abzuschließen.

Damit ist die Begründung zur Pflicht geworden. Wer nicht patchen kann, muss trennen — und Trennen ist Architekturarbeit, keine Lizenzfrage. Der Entwurf ist noch nicht final. Wer auf die Endfassung wartet, verliert die Umbauzeit, nicht die Pflicht.

Auf der Medizinprodukteseite hat die Koordinierungsgruppe der EU das schon 2019 in MDCG 2019-16 angelegt und in der überarbeiteten Fassung bestätigt: Die Verantwortung für Aktualisierungen ist zwischen Hersteller, Integrator und Betreiber geteilt, und die Betriebsumgebung gibt der Hersteller vor. Das ist der Grund, warum der Betreiber nicht einfach patchen darf und trotzdem verantwortlich bleibt. Diesen Widerspruch löst niemand mit einem Werkzeug, sondern nur mit einer Architektur, die den Übergang kontrolliert.

Wie man da herauskommt

Zonen und Übergänge, bevor irgendetwas beschafft wird. Isolation nach Annex 11 ist nur dann möglich, ohne die Produktion anzuhalten, wenn vorher feststeht, welches System mit welchem sprechen muss. Das ist Architekturarbeit und kostet keine Lizenz.

Auf validierten Systemen keine Agenten. Wir installieren nichts in einer qualifizierten Umgebung. Die Kontrolle sitzt am Übergang: terminieren, prüfen, weitergeben oder ablehnen.

Fernwartung bekommt ein Ende. Der Zugang des Geräteherstellers läuft über eine PAM-Strecke: Freigabe je Einsatz, festes Zeitfenster, Sitzungsaufzeichnung, keine dauerhaft hinterlegten Anmeldedaten. Der validierte Zustand bleibt unberührt, der Dauerzugang verschwindet.

Eine Quelle der Wahrheit. Identitäten, Rechte und Zustände liegen an einer Stelle und versioniert. Ohne das bleibt jede Zonenarchitektur eine Zeichnung und jeder Nachweis eine Rekonstruktion.

Nachweisführung im Betrieb statt vor dem Audit. Wer wann was entschieden hat, entsteht laufend — nicht in der Woche vor der Inspektion.

Was sich als erstes lohnt

Eine Bestandsaufnahme der Übergänge und der Fernzugänge, bevor etwas beschafft wird. In dieser Reihenfolge: Welche validierten Systeme sind heute aus dem Büronetzwerk erreichbar und warum; welcher Gerätehersteller hat einen Dauerzugang; welche Systeme verlieren in den nächsten zwei Jahren den Hersteller-Support; und woran hängt die Abgabefähigkeit am Ende Ihrer Kette, wenn eine Schnittstelle ausfällt.

Quellen: EU GMP Annex 11, Konsultationsentwurf vom 07.07.2025, Abschnitt 15; MDCG 2019-16 Rev. 1; BSI-KritisV § 6 mit Anhang 5; BSI-Gesetz, Anlagen 1 und 2, in der Fassung des NIS-2-Umsetzungsgesetzes (BGBl. 2025 I Nr. 301). Vorfälle nach zeitgenössischer Berichterstattung.

Konkrete Angebote

Was Sie übernehmen lassen können

  • Zonen- und Übergangskonzept

    Welches System muss mit welchem sprechen — die Voraussetzung dafür, isolieren zu können, ohne anzuhalten.

  • Supportende-Bestandsaufnahme

    Welche validierten Systeme verlieren wann den Hersteller-Support, und was das nach Annex 11 auslöst.

  • Kontrollierte Herstellerfernwartung

    Freigabe je Einsatz, festes Zeitfenster, Sitzungsaufzeichnung — ohne Eingriff in den validierten Zustand.

  • Kontrolle am Übergang statt am Gerät

    Protokolle terminieren, prüfen und weitergeben. Auf qualifizierten Systemen installieren wir nichts.

  • Absicherung der Distributionsschnittstellen

    EDI zu Großhandel und Apotheken sowie die Serialisierungsanbindung authentifiziert und überwacht.

  • Nachweisführung für NIS2 und Inspektion

    Entscheidungen, Zugriffe und Änderungen entstehen im Betrieb — nicht in der Woche vor dem Termin.

Regulatorischer Rahmen

Die vier, die wirklich beißen

Vier Dokumente entscheiden, was in dieser Lieferkette tatsächlich zu tun ist und in welcher Reihenfolge. Ebenfalls berührt, je nach Geschäft: die Serialisierungspflicht für verschreibungspflichtige Arzneimittel, ISO 27001, die DSGVO für Gesundheitsdaten und GDP für den Vertrieb.

  • NIS2 · zwei Stufen
    NIS2-Umsetzung · Gesundheit, Pharma und Medizinprodukte

    Pharmaforschung, die Herstellung pharmazeutischer Erzeugnisse nach NACE C21 und Hersteller von in einer Gesundheitsnotlage als kritisch gelisteten Medizinprodukten sind besonders wichtige Einrichtungen. Die reguläre Herstellung nach MDR und IVDR ist wichtige Einrichtung. Zwei Stufen, zwei Pflichtenumfänge — und in beiden eine Erstmeldung binnen 24 Stunden sowie die persönliche Verantwortung der Geschäftsleitung.

  • GMP Annex 11 · 15
    EU GMP Annex 11 · Konsultationsentwurf vom 07.07.2025, Abschnitt Security

    Anwendungen auf nicht mehr unterstützten Plattformen sollen von Netzwerk und Internet isoliert werden; dasselbe gilt für Systeme ohne zeitnahe kritische Aktualisierungen, die der Entwurf ausdrücklich als erhebliches Risiko für die Datenintegrität benennt. Die Validierung auf einer aktualisierten Plattform ist vor dem Supportende abzuschließen. Aus der bisherigen Begründung wird damit eine Auflage mit Umbaubedarf.

  • BSI-KritisV · Anhang 5
    BSI-KritisV · § 6 Sektor Gesundheit, Schwellenwerte

    Kritisch wird eine Arzneimittelproduktion ab 4.650.000 in Verkehr gebrachten Packungen im Jahr, ein Labor oder Laborinformationsverbund ab 1.500.000 Aufträgen, die Vertriebslogistik ab 4.650.000 umgeschlagenen Packungen. Bemerkenswert ist die Systematik: Vertriebslogistiksystem und Blutspendensteuerung sind eigene Anlagenkategorien. Die Software ist die kritische Anlage.

  • MDCG 2019-16
    MDCG 2019-16 Rev. 1 · Cybersicherheit für Medizinprodukte

    Die Verantwortung für Aktualisierungen ist zwischen Hersteller, Integrator und Betreiber geteilt, und die Betriebsumgebung gibt der Hersteller vor. Der Betreiber darf also nicht frei patchen und bleibt dennoch verantwortlich. Wir lösen das nicht am Gerät, sondern am Übergang — mit dokumentierter Zuständigkeit für jede Seite.

Branchen-Fakten

Stand: 2026-09 · Quelle: dynexo Operations
Typische MandatePharmaproduktion und -distribution · Medizinproduktehersteller · Laborverbünde
Häufigste TriggerNIS2-Betroffenheit, Annex-11-Entwurf, Vorfall bei einem Großhändler, Lieferantenaudit eines Kunden
KernregulierungNIS2 · GMP Annex 11 · BSI-KritisV Anhang 5 · MDR und IVDR
Was wir zuerst anfassenErreichbarkeit validierter Systeme, Herstellerfernwartung, Übergänge zur Distribution
Auf validierten SystemenKeine Agenten · Kontrolle sitzt am Übergang
QualifizierungÄnderungen laufen entlang Ihrer Qualifizierung, nicht gegen sie
Am Ende der KetteAbgabefähigkeit hängt an Schnittstellen, nicht nur an Beständen
BetriebsstufenManuell, automatisiert oder per Playbook — pro Bereich wählbar
Oft gefragt

Was vor dem Briefing oft gefragt wird

  • Unsere Systeme sind validiert. Können Sie da überhaupt etwas tun?
    Ja, und zwar ohne sie anzufassen. Wir arbeiten am Übergang: Wer erreicht das System, über welchen Weg, mit welcher Freigabe. Das berührt den validierten Zustand nicht und ist genau die Kompensation, die der Annex-11-Entwurf für nicht patchbare Systeme vorsieht.
  • Müssen wir jetzt alles isolieren?
    Nicht alles und nicht auf einmal. Zuerst steht fest, welches System mit welchem sprechen muss — danach zeigt sich, was tatsächlich getrennt werden kann und was einen kontrollierten Übergang braucht. Wer ohne diese Reihenfolge isoliert, hält die Produktion an.
  • Installieren Sie Agenten auf Laborgeräten oder Anlagensystemen?
    Nein. In einer qualifizierten Umgebung installieren wir nichts. Die Erkennung sitzt am Übergang und auf dem Verkehr, nicht auf dem Gerät.
  • Wie gehen wir mit der Fernwartung der Gerätehersteller um?
    Wir lassen sie zu, aber nicht dauerhaft. Freigabe je Einsatz, festes Zeitfenster, Sitzungsaufzeichnung, keine hinterlegten Anmeldedaten. Der Hersteller arbeitet weiter wie gewohnt, und Sie können belegen, wer wann was getan hat.
Nächster Schritt

Welche Ihrer validierten Systeme verlieren als nächstes den Support?

Das Branchen-Briefing nimmt die Übergänge und Fernzugänge auf, ordnet Ihre validierten Systeme nach Supportende und zeigt, was der Annex-11-Entwurf davon berührt — mit einer Reihenfolge, die zu Ihren Qualifizierungszyklen passt.